Manfred Rau  
RECHTSANWALT / CONSULTING 

Strategische Beratung in Familien- und Erbrecht


Strategische Beratung im Familien- und Erbrecht bedeutet, vorausschauende und maßgeschneiderte Lösungen für private und familiäre Rechtsfragen zu entwickeln statt erst im Konfliktfall zu reagieren. Es werden verschiedene Lebenssituationen – von der jungen Familie oder Patchwork-Familie bis hin zum Familienunternehmen – frühzeitig berücksichtigt. So entstehen vertragliche Gestaltungen, die rechtliche Klarheit schaffen und helfen, Streitigkeiten oder unerwünschte finanzielle Folgen gar nicht erst entstehen zu lassen.


So können durch einen individuell angepassten Ehevertrag Ehepartner ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten den persönlichen Umständen entsprechend anpassen. Gesetzliche Standardregeln passen oft nur für Ehepaare ohne eigenes Vermögen. Sobald Unternehmen (z.B. Firmenanteile), Immobilien oder ungleich verteiltes Vermögen vorhanden sind, lohnt sich eine Beratung zum Ehevertrag . Eine kluge vertragliche Vorsorge kann verhindern, dass im Scheidungsfall ungewollte Nachteile entstehen (etwa ein Notverkauf von Unternehmensanteilen). 

 Auch Scheidungsfolgenvereinbarungen (Trennungsvereinbarungen) zählen zur strategischen Beratung: Sie regeln im Falle einer Trennung alle wichtigen Punkte – von Unterhalt bis Vermögensaufteilung – einvernehmlich und fair- , sodass langwierige Gerichtsstreitigkeiten vermieden werden.

Im Erbrecht geht es darum, den Vermögensübergang auf die nächste Generation klar zu regeln. Mit einem Testament oder Erbvertrag wird festgelegt, wer was erhalten soll, und es können individuelle Vorsorgeregelungen getroffen werden. Strategische Erbfolgeplanung bedeutet, maßgeschneiderte Testamente und Übertragungspläne zu entwickeln, um Familienvermögen gezielt zu übertragen, Steuern zu minimieren und Streit unter Erben zu vermeiden. Dazu zählt auch die Beratung über Pflichtteilsansprüche und Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge (z.B. Schenkungen zu Lebzeiten), damit Ihr letzter Wille möglichst reibungslos und ohne Familienstreit umgesetzt werden kann. 

Bei Familienunternehmen überschneiden sich familiäre und unternehmerische Interessen. Hier sorgt strategische Beratung dafür, dass Unternehmensnachfolge und Familienfrieden in Einklang gebracht werden. Frühzeitige Regelungen – etwa Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag, Übergabeverträge oder eine sogenannte Family Governance – stellen sicher, dass im Ernstfall klar ist, wie es mit dem Betrieb weitergeht. Ohne solche belastbaren Strukturen können Konflikte innerhalb der Familie leicht auf das Unternehmen übergreifen und im schlimmsten Fall dessen Existenz bedrohen. Durch wohl durchdachte Nachfolgeregelungen wird der Fortbestand des Unternehmens gesichert und zugleich die Generationenfolge harmonisch gestaltet, damit sowohl das Familienvermögen als auch das Lebenswerk des Unternehmens geschützt bleiben. Dies gilt auch für bäuerliche Betriebe, die der Höfeordnung unterliegen.

Strategische Beratung im Familien- und Erbrecht ist eine präventive Rechtsberatung auf hohem Niveau. Sie schafft für jede Lebenslage – von der Ehe über die Vermögensübertragung bis zur Unternehmensnachfolge – klare, faire und zukunftssichere Regelungen. So werden rechtliche Streitigkeiten, finanzielle Nachteile oder Unsicherheiten weitgehend vermieden. Durch vorausschauende Planung legt man die Grundlage für langfristigen Familienfrieden und nachhaltigen Erfolg über Generationen.